AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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der Verschaeren AG, Bahnhofstraße 5, D-49201 Dissen a.T.W., www.verschaeren.de (im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt). Der Vertragspartner wird in diesem Vertrag nachfolgend Auftraggeber genannt. |
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§ 1 Präambel
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Der Auftragnehmer bietet seinen Kunden eine Vielzahl von Dienstleistungen im Bereich Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Existenzgründungsberatung, Buchhaltungsservice, Firmengründung im In- und Ausland, Krisenmanagement usw. an. |
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§ 2 Dienstleistung/Abgrenzung zum vermit. Dienstl.
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Der Auftragnehmer übt die in der Präambel dargestellten Tätigkeiten für seine Auftraggeber durch Vermittlung an das Dienstleistungsnetzwerk bzw. in Koordination mit diesem, sowie teilweise selbst aus. Für zwischen den Auftraggebern und den übrigen Dienstleistern abgeschlossene Verträge haftet der Auftragnehmer nicht und wird auch in keinem Fall Vertragspartner. Beschwerden die der Auftraggeber gegenüber einem vermittelten Anbieter oder der vermittelte Anbieter gegenüber dem Auftraggebern geltend machen will, sind grundsätzlich nur gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist insoweit weder Vertreter noch in sonstiger Weise Gehilfe des Dienstleisters oder Auftraggebers. Sollten dennoch gegenüber dem Auftragnehmer bzw. dem jeweiligen Vermittler Beschwerden und ähnliches betreff Leistung des vermittelten Dienstleisters geäußert werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für eine rechtzeitige, gegebenenfalls Frist wahrende, Weiterleitung. Der Auftragnehmer betreibt insoweit nur angrenzend bestimmte erlaubte Beratungsleistungen. |
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§ 3 Haftung
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Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und ist ansonsten von jeder Haftung befreit. |
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§ 4 Widerrufsrecht
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Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Diese Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. |
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§ 5 Aufgaben und Pflichten
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Der Auftragnehmer beurteilt das Problem des Auftraggebers entweder im Beratungsgespräch oder anhand der eingereichten Unterlagen und stimmt dem Umfang der notwendigen Tätigkeiten mit dem Auftraggeber ab. |
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§ 6 Factoring
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Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich der Auftraggeber bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Diese gelten ebenso für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt wurden. Es gelten nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten nur dann, wenn sie von beiden Seiten schriftlich anerkannt worden sind. |
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§ 7 Vollmacht
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Für die durch das Dienstleistungsnetzwerk angeschlossenen Berater wird im Einzelfall eine auf diese lautende Vollmacht vom Auftraggeber erteilt. Im Fall der außergerichtlichen Schuldenregulierung hat der Auftraggeber je Vorgang nach Maßgabe der vorgesehenen Entschuldung eine schriftliche Vollmacht zu unterzeichnen. Die Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer in diesen Fällen erfolgt in der Eigenschaft als Wirtschafts- und Unternehmensberater bei der Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung im Rahmen der Insolvenzordnung (InsO). Für übrige Unternehmens- und Wirtschaftsberatungsdienstleistungen wird je nach Einzelfall – soweit erforderlich – eine Vollmacht erteilt. |
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§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
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Die geschlossenen Verträge werden mit unbestimmter Laufzeit geschlossen und beginnen mit Unterschrift unter dem Vertrag oder einem festgelegtem Vertragsbeginndatum. Der Vertrag kann von den Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. |
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§ 9 Zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen
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Soweit der Auftragnehmer einen erfolgreich verhandelten Vergleich und/oder eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger nachweisen kann und der Auftraggeber eine Nachverhandlung wünscht, ist der Auftragnehmer berechtigt für die weiteren Schriftwechsel je Brief an den Gläubiger bzw. telefonische Verhandlung eine zusätzliche Vergütung von 30 EURO zu berechnen. Gleiches gilt für Nachverhandlungen, weil der Auftraggeber aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten weitere Stundungsverhandlungen zu bereits erfolgreich verhandelten Vergleichen und/oder Ratenzahlungen wünscht. |
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§ 10 Geheimhaltung
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Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung sämtlicher im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werdender Tatsachen verpflichtet. Für den Zeitraum der Abwicklung des vorliegenden Vertrages wird der Auftragnehmer vom Auftraggeber von dieser Verpflichtung befreit, soweit dieses für die Durchführung des Vertrages notwendig ist. |
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§ 11 Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
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Verstößt der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung gegen die ihm im Rahmen des Vertrages auferlegte Mitwirkungspflichten und zwar gerade im Hinblick auf die notwendige Hereingabe von Unterlagen sowie die Zurverfügungstellung der ausreichenden Finanzmittel zur Schuldenbereinigung und kann dadurch der Vertrag nicht abgewickelt werden, oder wird der Vertrag aus sonstigen wichtigen Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, fristlos gekündigt, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10% der gemäß Dienstleistungsvertrag vereinbarten Gesamtvergütung, ohne dass es hierfür eines entsprechenden Nachweises bedarf, d.h. eine nachgewiesene Schuldenreduzierung in den beauftragten Vorgängen unterstellt wird, wobei das Gesamthonorar zunächst um die bereits entstandenen Honoraransprüche zu vermindern ist. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wobei auch der Auftragnehmer die Möglichkeit hat, einen höheren Schaden darzutun. |
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§ 12 Beschwerden und Anregungen
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Sollte der Auftraggeber Beschwerden gegenüber der Verschaeren AG oder deren Vermittlern haben, kann er sich an die unter § 4 genannte Adresse wenden. Sollten Anregungen für eine Verbesserung der Dienste der Verschaeren AG gemacht werden, wird gebeten, diese ebenfalls an obige Adresse zu senden. |
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§ 13 Hinweis auf Datenerhebung und Datenschutz
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Der zukünftige Auftraggeber (Vertragspartner) erklärt sich damit einverstanden, dass die Verschaeren AG die überlassenen Daten und Unterlagen zum Zwecke der Bearbeitung für die Dauer der Bearbeitung per EDV speichert. |
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§ 14 Abtretung
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Zur Sicherung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Auftragnehmers für die erbrachten Dienstleistungen aus dem geschlossenen Vertrag tritt der Auftraggeber den jeweils pfändbaren Teil seiner gegenwärtigen und zukünftigen Gehaltsforderungen bzw. Einkünfte aus anderen Tätigkeiten (z.B. selbstständige Tätigkeit) gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber bzw. Geschäftspartner/Auftraggeber sowie alle Vermögenswerte und die Einkünfte daraus an den Auftragnehmer bis zur Höhe der vereinbarten Entgelte bzw. Prämien hiermit vorsorglich ab. Die Abtretung bleibt solange bestehen, bis der Auftragnehmer schriftlich bestätigt, dass er aus der Abtretung keine Rechte mehr herleitet. Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit seiner Angaben zu den Einkünften und Vermögenswerten und dazu erklärten Belastungen. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung vorsorglich an. Sollte der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag nicht nachkommen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Abtretung entsprechend offen zu legen. |
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§ 15 Steuer- und Rechtsberatung
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Wir weisen daraufhin, dass die Verschaeren AG und ihr Außendienst keine Hilfeleistungen im Sinne des Steuer- und Rechtsberatungsgesetzes durchführen und diese Dienstleistungen an das Dienstleistungsnetzwerk von zugelassenen Beratern (Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) vermitteln bzw. diese Leistungen durch Einholung von Auskünften, Rücksprachen oder Mitwirkung bei Telefonkonferenzen durch diese genannten Berater ausführen lassen. |
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§ 16 Anwendbares Recht,Gerichtsstand,Erfüllungsort
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Die Parteien vereinbaren, dass im Hinblick auf die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt. Als Gerichtsstand gilt im Verhältnis zu Kaufleuten für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten der Firmensitz des Auftragnehmers als vereinbart soweit § 6 der AGB keine Anwendung findet. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach dem Gesetz. |
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§ 17 Teilnichtigkeiten und Zusatzabreden
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Sollten einzelne Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht. Es gibt keine Zusatzabreden. |
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Stand 31. Oktober 2009
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